Den Nagel auf den Kopf treffen geht nur gemeinsam.
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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sämtliche Verkäufe und Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durch ABS Steding GmbH unterliegen den Allgemeinen Verkaufsbedingungen von ABS Steding GmbH, die

jegliche andere Bedingungen, die damit nicht vereinbar sind, ausschließen und außer Kraft setzen, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, dass die Anwendung seiner Bedingungen. ausgeschlossen ist. Es gelten keine Standard-Einkaufsbedingungen des Käufers, sofern der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1 Allgemeine Bestimmungen.

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Verkaufsbedingungen“) gelten für jeden Verkauf eines Produkts („Produkt“) und jede Erbringung einer Dienstleistung („Dienstleistung“) durch ABS Steding GmbH („Verkäufer“), es sei denn, der Verkäufer stimmt dem Ausschluss der Anwendung derselben schriftlich zu. Einkaufsbedingungen des Käufers sowie Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Verkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die vorliegenden Verkaufsbedingungen setzen alle früheren, vom Verkäufer ausgegebenen allgemeinen Verkaufsbedingungen außer Kraft.

2 Zustandekommen eines Vertrages.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zum Zeitpunkt der Bestätigung eines Auftrages durch den Verkäufer oder durch die Ausführung eines Auftrages durch den Verkäufer zustande.

3 Informationen und Qualität.

Vom Verkäufer erbrachte technische Beratungsleistungen sowie alle vom Verkäufer ausgegebenen technischen und kaufmännischen Informationen in Bezug auf das Produkt sowie dessen Eignung und Einsatz werden nach dem besten Wissen des Verkäufers auf der Grundlage von Untersuchungen und Erfahrungen des Verkäufers erbracht bzw. gegeben, wobei hierfür jedoch keine Haftung übernommen wird, und der Käufer hierdurch nicht von der Durchführung eigener Untersuchungen befreit wird. Sofern sich der Verkäufer ausdrücklich schriftlich an eine schriftliche Produktspezifikation gebunden erklärt hat, gewährleistet der Verkäufer, dass das betreffende Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung in allen wesentlichen Belangen dieser Spezifikation entspricht. Alle anderen ausdrücklichen und alle stillschweigenden Bedingungen, Gewährleistungen und Zusicherungen, gleich ob auf Grund eines Gesetzes oder auf anderer Rechtsgrundlage, hinsichtlich der Qualität oder Eignung zu irgendeinem Zweck oder zu anderen Fragen werden abgelehnt und ausgeschlossen. Der Käufer ist für die Einhaltung aller Gesetze und Rechtsvorschriften verantwortlich, die für die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen oder anderweitige Verfügung über diese Anwendung finden.

4 Preise.

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung verstehen sich die vom Verkäufer angegebenen

Preise ohne Umsatzsteuer oder jegliche anderen öffentlichen Steuern und Abgaben. Wenn der Verkäufer zur Zahlung einer solchen Steuer oder Abgabe verpflichtet ist, ist der Betrag derselben zum Preis hinzuzurechnen und vom Käufer an den Verkäufer zu zahlen.

5 Zahlung.

Wird die Zahlungsfrist nicht einvernehmlich zwischen den Parteien vereinbart, wird sie vom Verkäufer festgelegt. Der Käufer hat seine Zahlungsverpflichtung erfüllt, wenn die jeweiligen Beträge in voller Höhe in sofort verfügbaren Mitteln bei der vom Verkäufer angegebenen Bank des Verkäufers eingegangen sind. Bei Zahlungsverzug oder anderer Verletzung der Zahlungsverpflichtung durch den Käufer oder wenn der Käufer nach Auffassung des Verkäufers in finanziellen Schwierigkeiten steckt oder anderweitig nicht in der Lage ist oder sein wird, den Vertrag zu erfüllen, kann der Verkäufer – ohne Übernahme einer Haftung und unbeschadet seiner anderen Rechte – die bereits versandten Produkte zurückrufen, einen etwaigen, für bereits vorgenommene Lieferungen gewährten Kredit zurückziehen, vor der Vornahme weiterer Lieferungen eine Vorauszahlung verlangen und/oder weitere Lieferungen an den Käufer verschieben oder stornieren. Der Käufer zahlt – unbeschadet anderer Rechte des Verkäufers und ohne dass ein Verlangen diesbezüglich vom Verkäufer erforderlich ist – auf jegliche überfälligen Beträge Verzugszinsen zum jeweils im Land des Verkäufers geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz und erstattet dem Verkäufer seine Kosten für die Einziehung überfälliger Beträge.

6 Incoterms.

Jede Bezugnahme auf eine Lieferklausel (wie z.B. EXW, FCA usw.) versteht sich als Bezugnahme auf die entsprechende Klausel der von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Incoterms, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gelten.

7 Lieferzeit und Eilaufträge

Lieferzeit bezeichnet die Anzahl an Arbeitstagen zwischen dem Datum, zu dem der Verkäufer den Auftrag des Käufers tatsächlich erhalten hat (das Datum selbst nicht eingeschlossen) und dem Datum der Lieferung (das Datum selbst eingeschlossen). Sollte es zwischen den Parteien keine Vereinbarung über die Lieferzeit geben, so wird diese vom Verkäufer als Standard-Lieferzeit für jedes Produkt festgelegt. Eilauftrags-Anfrage bezeichnet einen vom Käufer platzierten Auftrag mit einer kürzeren Lieferzeit als der zwischen den Parteien vereinbarten oder als der Standardlieferzeit. Es liegt im Ermessen des Verkäufers, vorbehaltlich der Verfügbarkeit sowie vorbehaltlich zusätzlicher Kosten und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr für einen Eilauftrag eine solche Anfrage zu Eilaufträgen anzunehmen.

8 Auftragsänderungs-Anfragen

Auftragsänderungs-Anfragen bezeichnen eine Anfrage des Käufers auf Stornierung eines Auftrags oder auf eine Terminänderung oder auf Änderung der Menge oder des Materials eines Auftrags, nachdem der Auftrag bereits vom Verkäufer bestätigt wurde. Es liegt im Ermessen des Verkäufers, eine solche Auftragsänderungs- Anfrage vorbehaltlich einer Zusatzgebühr anzunehmen. Der Käufer wird über eine solche Zusatzgebühr informiert und die Auftragsänderung wird erst bearbeitet, nachdem der Käufer dieser Gebühr zugestimmt hat. Kommt es zu einer Terminänderung, die den Auftrag zu einem Eilauftrag werden lässt, kann eine Bearbeitungsgebühr für Eilaufträge zur Anwendung kommen.

9 Eigentumsvorbehalt.

Das Eigentum am Produkt verbleibt beim Verkäufer, bis (a) der Verkäufer alle ausstehenden Beträge, die dem Verkäufer auf Grund von Vertragsbeziehungen mit dem Käufer geschuldet werden, in voller Höhe erhält; oder (b) der Käufer in seinem üblichen Geschäftsverlauf das Produkt verkauft oder das Produkt zu anderen Waren oder Materialien verarbeitet oder mit anderen Waren oder Materialien verbindet. Im Falle der Liquidation oder Auflösung des Käufers oder der Beantragung der Eröffnung bzw. der Eröffnung eines Sanierungs- oder Insolvenzverfahrens gegen den Käufer oder anderer vergleichbarer Verfahren oder Regelungen gegen den Käufer stellt der Käufer sofort jegliche Nutzung von Produkten, jeglichen Verkauf von Produkten und jegliche andere Verfügung über Produkte ein, die Eigentum des Verkäufers sind, und stellt diese Produkte zur Abholung durch den Verkäufer bereit und gewährt dem Verkäufer jeden Zugang und jede Unterstützung zum Zwecke der Abholung derselben.

10 Verzug und Nachlieferung.

Bei Lieferverzug oder Nichtlieferung von Produkten beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf nachgewiesene unmittelbare Schäden des Käufers, die 10 % des Preises des betreffenden Produkts nicht übersteigen dürfen. Ansprüche wegen Verzugs oder Nichtlieferung sind innerhalb eines (1) Monats nach dem vereinbarten Liefertermin geltend zu machen. Die Nichtgeltendmachung eines solchen Anspruchs innerhalb der besagten Frist gilt als uneingeschränkter und bedingungsloser Verzicht auf den Anspruch. Die Rechtsmittel nach Maßgabe dieses Paragraphen schließen jegliche anderen Rechtsmittel wegen Verzugs oder Nichtlieferung aus.

11 Mängel.

Der Käufer prüft das Produkt und setzt den Verkäufer schnellstmöglich schriftlich von Mängeln in Kenntnis. Der Käufer verliert sein Recht, sich auf einen Mangel zu berufen, wenn der Verkäufer nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Datum des Erhalts des Produkts eine Mängelanzeige zusammen mit einem Anspruch erhält. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche wegen geringfügiger Mängel geltend zu machen. Sofern der Verkäufer die Mängelanzeige und die dazugehörige Anspruchserhebung innerhalb der vorstehend genannten Frist erhält und die Reklamation berechtigt ist, hat der Verkäufer nach seiner Wahl: (a) das Produkt durch ein mangelfreies Produkt zu ersetzen, ohne dass dem Käufer zusätzliche Kosten entstehen, oder (b) dem Käufer den für das mangelhafte Produkt gezahlten Preis zu erstatten und damit von dem Vertrag im Hinblick auf dieses Produkt zurückzutreten. Die Rechtsmittel nach Maßgabe dieses Paragraphen schließen jegliche anderen Rechtsmittel wegen Mängeln aus.

12 Haftungsbeschränkung.

Soweit es nach anwendbarem Recht zulässig ist, übersteigt die Haftung des Verkäufers auf keinen Fall den Preis des Produkts in der jeweiligen Lieferung, bezüglich derer ein Anspruch geltend gemacht wird. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen und des Klagegrundes haftet der Verkäufer auf keinen Fall für Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder andere mittelbare Schäden, beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden und schuldet keine Entschädigungen mit Straf- oder anderem besonderen Charakter.

13 Höhere Gewalt.

Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, die sich aus Umständen außerhalb ihres Einflussbereiches ergibt, einschließlich, jedoch ohne darauf beschränkt zu sein, Streiks, Embargos, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Brände, Erderschütterungen, Unfälle; Unfähigkeit zur Beschaffung notwendiger Arbeitskräfte; Mangel, Ausfälle, Schäden oder vergleichbare Funktionsstörungen von Produktionsausrüstung; Ausfall oder Knappheit von Strom, Kraftstoffen, Energie, Rohstoffen oder Transportmitteln; behördliche Maßnahmen sowie Nichterfüllung von Verpflichtungen durch ihre jeweiligen Lieferanten oder Unterauftragnehmer, sofern deren Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die nach Maßgabe dieses Paragraphen höhere Gewalt darstellen. Wenn einer der vorstehend genannten Umstände länger als drei (3) Monate anhält, ist jede der Parteien berechtigt, mit sofortiger Wirkung von dem Vertrag zurückzutreten. Die von einem Umstand höherer Gewalt betroffene Partei setzt die

andere Partei ohne schuldhaftes Zögern schriftlich vom Eintritt dieses Umstands unter Angabe der Art des Umstands und seiner voraussichtlichen Dauer in Kenntnis.

14 Härteklausel.

Wenn die Produktionskosten des Verkäufers für das Produkt (einschließlich,

ohne darauf beschränkt zu sein, Energie-, Transport- oder Rohstoffkosten) aus irgendeinem Grund steigen oder wenn sich die Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertrages bestanden, anderweitig ändern sollten, so dass dem Verkäufer die Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen nicht zugemutet werden kann, dann kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung an den Käufer eine Neuverhandlung der Bedingungen des Vertrages verlangen, um diese Härte zu beseitigen. Falls die Parteien nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Unterbreitung einer Bitte um Neuverhandlung eine Einigung erzielen können, wie der Vertrag zu ändern ist, kann der Verkäufer von dem Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen schriftlich gegenüber dem Käufer zurücktreten.

15 Geistige Eigentumsrechte.

Alle geistigen Eigentumsrechte bezüglich eines Produkts, einer Dienstleistung, der Herstellung eines Produkts und der Erbringung einer Dienstleistung sind alleiniges Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gewährleistungen irgendwelcher Art ab, dass die Nutzung der gemäß diesen Bedingungen verkauften Produkte – sei es allein oder in Verbindung mit anderen Materialien – keine Patent-, Marken- oder anderen geistigen Eigentumsrechte einer Person verletzen, wobei ausdrücklich als vereinbart gilt, dass der Käufer für eine solche Verletzung allein verantwortlich ist und alle Haftung übernimmt.

16 Reach

 Hinsichtlich der gemäß diesen Bedingungen verkauften Produkte verpflichtet sich der Verkäufer, sich allen einschlägigen Pflichten aus der Rechtsverordnung 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 betreffend die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkungen für Chemikalien und ihren Ergänzungen (engl. Abk. „REACH“) zu unterwerfen. Insbesondere verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Informationen und Dokumente entsprechend seiner Pflichten nach REACH zur Verfügung zu stellen. Mit Ausnahme der besonders identifizierten Verwendungen (definiert in Artikel 3(26) REACH), die der Verkäufer dem Käufer schriftlich mitteilt, schließt der Verkäufer eine andere als die identifizierte Verwendung aus. Falls der Käufer dem Verkäufer eine Verwendung mitteilt, die unter Artikel 37(2) REACH fällt und eine Aktualisierung der Registrierung oder des Stoffsicherheitsberichts erforderlich macht oder eine andere Pflicht unter REACH auslöst, hat der Käufer dem Verkäufer seine nachgewiesenen Auslagen zu erstatten, vorausgesetzt, der Verkäufer hat von dem Käufer zuvor eine Zustimmung zur Aktualisierung eingeholt. Der Verkäufer haftet nicht für einen Verzug bei der Produktlieferung, der durch die Mitteilung der Verwendung und durch die Erfüllung entsprechender Pflichten unter REACH durch den Verkäufer verursacht ist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob er die von dem Käufer mitgeteilte Verwendung als eine identifizierte Verwendung akzeptiert. Jede Verwendung ist nur dann als eine identifizierte Verwendung zu betrachten, wenn der Verkäufer ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat, dass er diese Verwendung als identifizierte Verwendung akzeptiert. Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet der Verkäufer nicht für Verluste oder Schäden, wenn die Produkte außerhalb der vom Verkäufer akzeptierten identifizierten Verwendung genutzt werden, oder wenn die im Zeitpunkt dieser Vereinbarung geltenden oder von dem Verkäufer von Zeit zu Zeit ergänzten Sicherheitsdatenblätter und gültigen Spezifizierungen nicht beachtet werden.

17 Gerichtsstand, Erfüllungsort; Anwendbares Recht

Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließ-lich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor dessen Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern nicht anders vereinbart, ist unser Geschäftssitz “Erfüllungsort”.

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf, BGBL 1989 II S. 588, ber. 1990 II 1699) ist ausgeschlossen.